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Leihmutterschaft: Ein Geschäftsmodell, das wir in Deutschland nicht akzeptieren

Leihmutterschaft: Ein Geschäftsmodell, das wir in Deutschland nicht akzeptieren

Leihmutterschaft ist in Deutschland bewusst verboten – aus Verantwortung gegenüber der Würde der Frau, dem Schutz des Kindes und der demokratischen Selbstbestimmung unseres Rechtsstaates.

Die Realität sieht jedoch anders aus:
Deutsche Paare nutzen Leihmutterschaft im Ausland, und die dort geborenen Kinder werden später in Deutschland rechtlich anerkannt.

Dieser Widerspruch ist kein Randphänomen. Er stellt eine grundlegende ethische, rechtliche und demokratische Schieflage dar.

  1. Verbot im Inland – Auslagerung ins Ausland

Nach deutschem Recht sind zentrale Handlungen der Leihmutterschaft untersagt, darunter:

  • ärztliche Mitwirkung,
  • Vermittlung,
  • kommerzielle Organisation.

Dennoch weichen deutsche Auftraggeber systematisch in Länder aus, in denen kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt ist – insbesondere in die Ukraine, die vor dem Krieg zu den weltweit größten Anbietern gehörte.

Das typische Vorgehen:

  • Abschluss eines Vertrags mit einer ausländischen Agentur
  • Schwangerschaft und Geburt im Ausland
  • anschließende rechtliche Anerkennung des Kindes in Deutschland

Fazit:
Das deutsche Verbot schützt nicht effektiv – es verlagert die Praxis in Staaten mit niedrigeren Schutzstandards.

  1. Kinder als Vertragsgegenstand – keine deutsche Rechtslage, aber reale Praxis

In Staaten mit kommerzieller Leihmutterschaft werden umfassende, einklagbare Verträge geschlossen.
Zwar werden Kinder juristisch nicht als „Ware“ bezeichnet – faktisch sind sie Gegenstand vertraglicher Leistungsansprüche.

Typische Vertragsinhalte:

  • Verpflichtung der Leihmutter, das Kind nach Geburt zu übergeben
  • Vorgaben zu Lebensführung, medizinischen Eingriffen und Schwangerschaftsabbrüchen
  • Zahlungsstopps oder Vertragsstrafen bei „Abweichungen“
  • Vorab-Zuordnung der rechtlichen Elternschaft noch vor der Geburt

👉 Das Kind ist damit Ergebnis einer geschuldeten Leistung.
Diese Logik widerspricht fundamental dem deutschen Verständnis von Menschenwürde und Kinderschutz – ist im Ausland jedoch rechtlich zulässig.

  1. Herkunft der Leihmütter: Ausbeutung durch strukturelles Machtgefälle

Zahlreiche internationale Berichte zeigen:
Viele Leihmütter stammen aus ökonomisch prekären Verhältnissen.
Die Ukraine wurde gezielt beworben wegen:

  • niedriger Kosten,
  • hoher Vertragsdurchsetzung,
  • internationaler Verfügbarkeit.

Die vermeintliche „Freiwilligkeit“ steht dabei häufig unter massivem wirtschaftlichem Druck. Dieses strukturelle Machtgefälle ist kein Einzelfall, sondern systemimmanent.

  1. Kindeswohl unter Risiko: Missbrauch ist kein theoretisches Szenario

Leihmutterschaft schafft Strukturen ohne ausreichende Kontrolle über das spätere Kindeswohl.

Ein in Berlin verhandelter Gerichtsfall zeigte, dass ein Mann ein im Ausland durch Leihmutterschaft geborenes Kind später sexuell missbrauchte. Das Gericht verurteilte die Tat – stellte jedoch fest, dass nicht beweisbar war, ob das Kind gezielt zu diesem Zweck beschafft wurde.

➡️ Was daraus folgt, ist entscheidend:

  • Kein Generalverdacht gegen alle Auftraggeber
  • Aber: ein reales Risiko, wenn Kinder über internationale Vertragsmodelle ohne effektive Schutzprüfung „beschafft“ werden

Ein System, das:

  • Elternschaft einkaufbar macht,
  • staatliche Kontrolle umgeht,
  • Kindeswohl erst nachträglich prüft,

öffnet Missbrauch, Ausbeutung und Instrumentalisierung Tür und Tor.

  1. Warum finden Kinderwunsch-Messen in Deutschland statt?

Trotz des Verbots in Deutschland finden hier Messen und Veranstaltungen statt, auf denen internationale Anbieter auftreten.

Der Grund ist eine bewusste rechtliche Grauzone:

  • Verboten: Durchführung und Vermittlung im Inland
  • Erlaubt: Information, Beratung und Werbung für Auslandsmodelle

Formal werden keine Verträge in Deutschland geschlossen.
Faktisch wird der Markt hier vorbereitet.

  1. Vom „Soft Law“ zum „Hard Law“: schleichende Entmachtung der Parlamente

Besonders problematisch ist die internationale Dynamik:

  • Empfehlungen des Europarat
  • Stellungnahmen des Europäisches Parlament
  • Berichte von UN-Sonderberichterstattern
  • Entscheidungen des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Diese zunächst unverbindlichen Leitlinien („Soft Law“)
werden zunehmend zur Auslegung nationalen Rechts herangezogen.

👉 Das Ergebnis:

  • Staaten werden faktisch gezwungen, ausländische Eltern-Kind-Zuordnungen anzuerkennen
  • Nationale Verbote werden ausgehöhlt
  • Soft Law wird Hard Law – ohne parlamentarische Entscheidung

 

  1. Ein demokratisches und ethisches Kernproblem

Die Folgen sind gravierend:

  • Nationale Schutzstandards verlieren ihre Wirkung
  • Ethische Konflikte werden ins Ausland ausgelagert
  • Parlamente verlieren Gestaltungsmacht
  • Gerichte und internationale Gremien setzen Fakten

Das ist keine offene demokratische Debatte, sondern schleichende Normsetzung.

Unsere Haltung – klar und unmissverständlich

Wir lehnen Leihmutterschaft ab.

Nicht aus Ablehnung von Familienwünschen, sondern aus Verantwortung gegenüber:

  • der Würde der Frau,
  • dem Schutz des Kindes,
  • und der demokratischen Selbstbestimmung des Rechtsstaats.

 

Menschenwürde ist nicht verhandelbar.
Nicht durch Verträge. Nicht durch Auslandslösungen. Nicht durch schleichende Rechtsänderungen.

(Bild oben KI-generiert)

Hier finden Sie weitere Informationen:
www.alfa-ev.de
www.stoppleihmutterschaft.de

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